Richtlinien der Zusammenarbeit

im Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e.V.*

Es gehört zum Wesen des Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e.V (im folgenden als DS-Netzwerk abgekürzt.), dass alle regionalen DS-Elterngruppen und Vereine in ihrer Eigenständigkeit bewahrt und gefördert werden.

Das DS-Netzwerk stellt eine föderative Vernetzung der das Netzwerk konstituierenden Gruppen dar. Die örtlichen Elterngruppen sind eigenverantwortlich tätig und für das Gelingen der Arbeit vor Ort verantwortlich. Die Zentrale des Netzwerkes steht den regionalen Gruppen nach Kräften beratend zur Seite. Sie sammelt wichtige Informationen über Menschen mit Down-Syndrom (Förderung, Betreuung, ihre Lebens-, Wohn- und Arbeitsformen, etc.) und stellt sie Interessierten zur Verfügung.

Ziele der Zusammenarbeit im DS-Netzwerkes ist es, gemäss der Grundsätze des Netzwerkes Forderungen der Mitgliedsvereine auf Bundesebene politisches Gewicht zu verleihen und jedes Bemühen, das dem Vereinszweck (dieser ist in der Vereinssatzung festgelegt) dient, zu unterstützen.

Als einheitliche, bundesweite Anlaufstelle verweist das DS-Netzwerk Interessierte und Betroffene an die örtlichen Mitgliedsvereine.

Die Gestalt und die Kraft des Netzwerk soll alleine durch die Aktivitäten und das Engagement von Mitgliedern aus den Basisvereinen bestimmt werden. Alle Mitglieder verhalten sich gegenüber der gemeinsamen Organisation sowie gegenüber den anderen Mitgliedern und respektieren die jeweilige Unterschiedlichkeit.

Die Mitgliedsvereine verpflichten sich, ihren Teil zum Gelingen der Zusammenarbeit im DS-Netzwerk beizutragen. Jede Gruppe soll im Antrag auf Mitgliedschaft einen Vorschlag über den zukünftigen Wirkungskreis im Netzwerk machen.

Die Mitgliedsbeiträge sind als Zeichen der Solidarität und der Unterstützung des Netzwerkes zu verstehen und befreien nicht vom zu erbringenden Engagement des Mitgliedes. Jedes Mitglied hat einen Anspruch auf umfassende Informationen, die in der Netzwerkzentrale zusammenfließen. Jedes Mitglied wird zu einem Teil der solidarischen Gemeinschaft und kann sich der Unterstützung der anderen Mitglieder sicher sein.

Über alle netzwerkrelevanten Aktivitäten der Vereine und Gruppen soll die Zentrale des Netzwerkes informiert werden, so dass die anderen Mitglieder Kenntnis erhalten können. Sind bei regionalen oder überregionalen Projekten die Interessen anderer Mitglieder tangiert, soll das Netzwerk informiert werden. Für gemeinsame Projekte sollen die Kräfte gebündelt werden und im Netzwerk Mitstreiter gesucht werden.
Das Netzwerk informiert nach Kräften über Förderungsmöglichkeiten.

Alle Aufgaben, die durch Beschluss des Netzwerkes zur Realisierung in die Verantwortung von einzelnen Mitgliedsvereinen gegeben werden, sollen im Rahmen einer zuvor bestimmten Frist abgeschlossen werden. Die Ergebnisse sollen allen Mitgliedsvereinen (bei aufwendigen „Produkten” zum Selbstkostenpreis) zugänglich gemacht werden. Die Urheberschaft der engagierten Mitglieder soll ausdrücklich hervorgehoben werden. Das Copyright für diese Erzeugnisse liegt beim Netzwerk.

Das DS-Netzwerk gibt alle Produkte des Netzwerkes ohne Gewinnorientierung an die Mitglieder der Mitgliedsvereine.

* Stand: 09.98 Die Richtlinien der Zusammenarbeit werden im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele durch die Beschlüsse der aktiven Mitglieder des Netzwerkes geprägt und unterliegen daher der Veränderung.