Grundsätze des Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e.V.


1. Alle Menschen haben ein uneingeschränktes Lebensrecht.

2. Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar. Es besteht die gesellschaftliche Verpflichtung, alle Menschen vor Diskriminierung zu schützen und über die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung aller Menschen zu wachen.

3. Menschen mit Down-Syndrom verfügen als Teil der Gesellschaft über die gleiche Vielfalt von Persönlichkeiten, wie Menschen ohne Down-Syndrom. Die Vielfalt des menschlichen Lebens ist ein schützenswertes Gut.

4. Jeder Mensch hat das Recht, über sein Leben selbst zu bestimmen und seine Interessen selbst zu vertreten. Alle Menschen sollen, falls sie der Hilfe in diesem Bereich bedürfen, unterstützt werden.5. Kein Mensch darf wegen seiner Andersartigkeit ausgegrenzt werden.

6. Die Gesellschaft ist verpflichtet allen Menschen die individuelle und optimale Förderung zu gewähren, um ihnen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen.

7. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen alle Menschen die gleiche Chance haben, in der ihnen gemäßen Weise am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihr Leben in der Gemeinschaft zu gestalten.

8. Maßnahmen der Integration von Menschen mit Down-Syndrom in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind solange erforderlich bis ihre selbstverständliche Teilnahme und Anwesenheit in allen gesellschaftlichen Lebensbezügen Realität geworden ist und es keiner besonderen Maßnahmen mehr bedarf.



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Richtlinien der Zusammenarbeit im Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e.V.

Antrag auf Mitgliedschaft im Down-Syndrom-Netzwerk Deutschland e.V.

Leitsätze des Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e.V. (DSND) für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen insbesondere mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie