Regeln zur Förderung von Projekten der Mitgliedsvereine
(Stand Mai 2013)
Für die Gewährung der Projektförderung durch das Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e.V.
gelten ab 2013 folgende Regelungen:
- Für 2013 stehen gemäß Vorstandsbeschluss und Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom 27.4.2013 für Projektförderung der Mitgliedsvereine insgesamt 15 TEUR zur Verfügung. Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Reihenfolge der Antrag-Stellung
- Eine Förderung gibt es nur für Projekte/Veranstaltungen/Informationskampagnen im Bereich Menschen mit Down-Syndrom (z.B. Veranstaltungen wie Geschwisterkinder-Seminar, gesundheitsbezogene Themen, Themen der Förderung von Menschen mit DS allgemein, Förderung des selbstständigen Lebens, Inklusion; Projekte wie Website/Web-Information, Vereinsbibliothek, Fördermaterialien, Fortbildung von Menschen mit Down-Syndrom bzw. deren Familen)
- Das Netzwerk muss als Kooperationspartner in der Veröffentlichung/Ankündigung genannt werden.
Im Rahmen des Projekts/Veranstaltung sollte auf das Netzwerk hingewiesen werden - Teilnehmer aus anderen Mitgliedsvereinen des Netzwerks sind bei Veranstaltungen/Fortbildungen willkommen. Für sie gilt der gleiche Teilnehmerbeitrag, wie für Teilnehmer des durchführenden Vereins
- Pro Jahr und pro Verein beträgt die maximale Förderung 1.000,- €. Der Betrag kann auf maximal zwei Veranstaltungen (in beliebigen Teilbeträgen) pro Verein aufgeteilt werden. Wenn der von der Mitgliederversammlung beschlossene Gesamt-Jahres-Etat für Projektförderungen aufgebraucht ist, besteht kein Anspruch auf Förderung.
- Gefördert werden Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt/der Veranstaltung/Infokampagne stehen (z.B. Referentenhonorar, Raummieten, Kosten zur Öffentlichkeitsarbeit für die bestimmte Veranstaltung)
- für jedes Projekt/Veranstaltung ist eine konkrete Beschreibung mit Kostenkalkulation einzureichen.
Modalitäten zur Antragsstellung:
- Der Antrag auf Projektförderung ist möglichst sechs Wochen vor Beginn des Projekts beim Vorsitzenden des Netzwerks (mit Projektbeschreibung und Kostenplanung) per Mail zu stellen. Veranstaltungen am Jahresanfang – oder mit kürzerer Planungsphase bzw. bei bereits durchgeführten Projekten können in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
- Der Vorsitzende verschickt mit einer Eingangsbestätigung des Antrags das Logo des Netzwerks (als Datei) an den antragstellenden Verein zu Zwecken der Ankündigung/Veröffentlichung.
- Der Vorsitzende des Netzwerks leitet den Antrag umgehend per Rundmail an seinen Stellvertreter und Schatzmeister. Diese haben möglichst innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Die Vorstandsvertreter des DSND haben kein Stimmrecht bei Anträgen, die ihre eigene Down-Syndrom-Organisation betreffen.
- Dem beantragenden Verein wird die Entscheidung über den Antrag möglichst innerhalb von 4-6 Wochen nach Antragstellung per Mail mitgeteilt. Gleichzeitig erfolgt die Freigabe an den Kassenwart mit dem Auftrag zur Auszahlung.
- Der Vorstand veranlasst für geförderte Veranstaltung (soweit das nicht schon im Vorfeld geschehen ist) unmittelbar nach der Bewilligung des Antrags die Veröffentlichung im Netzwerk-Kalender (Mail an Ute Wilke, ute.wilke@unitybox.de).
- Innerhalb von vier Wochen nach der Durchführung des Projekts (bei längerfristigen Projekten nach dem ersten Termin) ist ein Kurzbericht (z.B. mit Plakat, Einladung, Foto, Presseresonanz, Link zur Website, etc.) dem Netzwerk zu übermitteln;
- Die Kosten sind mit Belegen (Rechnung/Überweisungsbeleg) nachzuweisen. Bei fehlendem Kosten-Nachweis und/oder fehlendem Kurzbericht zum Projekt, werden keine Förderbeiträge überwiesen bzw. müssen vorab bezahlte Förderbeiträge zurückgezahlt werden an das DSND.