Sie erhalten hier Informationen der LH Bundesvereinigung zum frisch veröffentlichten Entwurf zur Pflegereform 2021.

Hier soll die – von den meisten von uns intensiv genutzte – bisherige Form der Verhinderungspflege stark bzgl. der flexiblen, auch stundenweisen Nutzung eingeschränkt werden: Ein Teil der Verhinderungspflege soll künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen. Gerade im Bereich Menschen mit Behinderung wird die Verhinderungspflege in starkem Umfang stundenweise in Anspruch genommen, erst recht unter Corona-Bedingungen, bei denen alle Urlaubsfahrten storniert werden mussten (die sich aber viele Menschen mit Behinderung nicht leisten können, weshalb sie auf die stundenweise Abrechnung angewiesen sind).

Pflegereform 2021: Jens Spahn ignoriert die Belange von Menschen mit Behinderung und ihren Familien. Die Fachverbände sind empört über geplante Verschlechterungen bei der Verhinderungspflege.
https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/pflegereform-2021-jens-spahn-ignoriert-die-belange-von-menschen-mit-behinderung-und-ihren-familien/

und

https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/

Hinzu kommt, dass eine weitere wichtige Forderung der Lebenshilfe und anderer Fachverbände der Behindertenhilfe bisher nicht positiv beantwortet wurde, nämlich dass nicht verbrauchte Beträge der Verhinderungspflege aus dem Jahr 2020 auf das Jahr 2021 übertragen werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im laufenden Jahr 2020 viele Ersatzpflegeangebote aus Gründen des Infektionsschutzes und wegen angeordneter Kontaktbeschränkungen entfallen. Zahlreiche Familien konnten deshalb ihren diesjährigen Betrag für Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 2.418 Euro nicht oder nicht vollständig nutzen. Mangels Übertragbarkeit würden die nicht in Anspruch genommenen Beträge Ende des Jahres verfallen.

Hier ein Link zu einer Petition, die diese Einschränkung der Verhinderungspflege verhindern möchte:

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021-2